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      ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – DEUTSCHLAND

      1. UMFANG

      1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Vermietung von
      Hotelzimmern zum Zwecke der Unterbringung sowie für alle anderen kundenbezogenen
      Aktivitäten und Dienstleistungen, die vom jeweiligen Hotel der Frasers Hospitality Gruppe in
      Deutschland („Hotel”) bereitgestellt werden, auf das im entsprechenden Vertrag mit Kunden
      Bezug genommen wird, es sei denn das Hotel hat den Kunden anderweitig informiert. Die
      Hotels und ihre Betreiber sind im Einzelnen:

      1.1.1 Capri by Fraser Berlin, betrieben von der Frasers Hospitality Berlin GmbH, Scharrenstrasse
      22, 10 178 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister unter HRB 180 540

      1.1.2 Capri von Fraser Frankfurt, betrieben von der Frasers Hospitality Frankfurt GmbH, EuropaAllee 42, 60 327 Frankfurt, Deutschland, eingetragen im Handelsregister unter HRB 100 989

      1.1.3 Capri von Fraser Leipzig, betrieben von der Frasers Hospitality Leipzig GmbH, Brühl 76, 04
      109 Leipzig, Deutschland, eingetragen im Handelsregister unter HRB 33 616

      1.1.4 Fraser Suites Hamburg, betrieben von der Frasers Hospitality Hamburg GmbH, Rödingsmarkt
      2, 20 459 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister unter HRB 151 245.

      1.2 Unteraufträge und Untervermietungen von Zimmern (oder Flächen oder kleinen
      Räumen/Schränken), zusammen mit deren Nutzung zu anderen als zu Zwecken der
      Unterbringung, erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels, wobei Artikel 540
      Paragraph 1 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB”) außer Acht gelassen wird,
      insoweit der Kunde kein Verbraucher ist.

      1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn dies vorab
      ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

      1.4 Zum Zwecke dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ein Kunde als ein Verbraucher
      oder als ein Unternehmer zu Zwecken der Artikel 13 und 14 des BGB verstanden.


      2. VERTRAG, PARTEIEN UND BESCHRÄNKUNGEN

      2.1 Das Hotel und der Kunde sind die Vertragsparteien. Der Vertrag kommt mit der Annahme
      des Angebots des Kunden seitens des Hotels zustande. Das Hotel kann die
      Zimmerreservierung in seinem Ermessen schriftlich bestätigen.

      2.2 Wenn Dritte die Reservierung für den Kunden vornehmen (z.B. ein OnlineBuchungsvermittler), haften diese gegenüber dem Hotel als die buchende Partei zusammen mit
      dem Kunden als Gesamtschuldner, insoweit dies gesetzlich zulässig ist.

      2.3 Ansprüche, die vom Kunden und/oder von der Drittpartei gegen das Hotel erhoben werden,
      erlöschen ein (1) Jahr nach deren Erhebung, gemäß der Verjährungsfrist, wie in Artikel 199
      Paragraph 1 des BGB fesgelegt, unabhängig davon ob Kenntnis über diese erlangt wurde oder
      nicht. Im Falle von durch Fahrlässigkeit verursachter materieller oder finanzieller Schäden
      gelten diese Verjährungsbeschränkungen nicht in Fällen, in denen gegen eine wesentliche
      Vertragspflicht verstoßen wurde.

       

      3. DIENSTLEISTUNGEN, PREISE, BEZAHLUNG UND AUFRECHNUNG

      3.1 Das Hotel ist dazu verpflichtet, die vom Kunden reservierten Zimmer zur Verfügung zu stellen
      und die vereinbarten Dienstleistungen bereitzustellen, es sei denn dies wurde im Rahmen
      dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen anderweitig dargelegt.

      3.2 Der Kunde ist dazu verpflichtet, die vereinbarten oder die geltenden Preise des Hotels für die
      Nutzung des Hotelzimmers sowie für alle anderen Dienstleistungen die er in Anspruch
      genommen hat zu bezahlen. Dies gilt auch für Dienstleistungen, die der Kunde direkt oder über
      das Hotel bestellt hat und die von Dritten bereitgestellt werden und für die das Hotel bezahlt.
      Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive Steuern und lokaler Abgaben, die zum
      Zeitpunkt der Vertragsvereinbarung gelten. Nicht darin enthalten sind lokale Abgaben wie
      Kurtaxe/Touristenabgabe, die der Kunde gemäß der jeweiligen lokalen Gesetzgebung
      persönlich bezahlen muss. Für den Fall, dass die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer sich
      nach Vertragsabschluss erhöht oder lokale Steuern oder Abgaben, die Gegenstand des
      Vertrags sind, eingeführt, geändert oder abgeschafft werden, kann der vertraglich vereinbarte
      Preis ebenso proportional erhöht werden. Im Falle von Verträgen mit Verbrauchern gilt dies
      nur, wenn der Zeitraum zwischen der Vereinbarung des Vertrags und dessen Erfüllung vier (4)
      Monate überschreitet.

      3.3 Das Hotel kann den Zimmerpreis oder die Kosten anderer Hoteldienstleistungen erhöhen,
      wenn es festlegt ob und in welchem Maße es den Wünschen eines Kunden in Bezug auf eine
      Verringerung der Anzahl der Zimmer oder der Hoteldienstleistungen und/oder des vom
      Kunden gebuchten Zeitraums zustimmt. Beispielsweise (und nur zu Veranschaulichung), wenn
      ein Kunde ein Zimmer für dreißig (30) Nächte zu einem Preis für lange Aufenthalte von
      200 EUR pro Nacht bucht und anschließend seinen Reservierungszeitraum auf fünfzehn (15)
      Nächte verringern möchte, dann kann das Hotel in seinem freien Ermessen als Bedingung zur
      Zustimmung zu dieser Bitte des Kunden den Preis von 200 EUR pro Nacht, jenem für lange
      Aufenthalte, für den gesamten Reservierungszeitraum von fünfzehn (15) Nächten, auf den Preis
      für kurze Aufenthalte, 300 EUR pro Nacht, erhöhen.

      3.4 Der Kunde muss die Rechnung des Hotels umgehend nach deren Erhalt und ohne Abzüge oder
      Aufrechnung bezahlen, es sei denn es wurden von den Parteien ausdrücklich und schriftlich
      andere Zahlungsbedingungen vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der
      Folgen eines Zahlungsverzugs. Das Hotel behält sich das Recht vor höhere Schäden
      nachzuweisen. Wenn es zu einem Zahlungsverzug kommt, kann das Hotel Zinsen einfordern.
      Des Weiteren kann das Hotel dem Kunden für jede Zahlungserinnerung die es an den Kunden
      sendet 5 EUR berechnen.

      3.5 Bei Vereinbarung des Vertrags, oder nachfolgend im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen
      für Pauschalreisen, ist das Hotel berechtigt eine angemessene Vorauszahlung, einen
      Sicherheitseinbehalt oder eine Kreditkartengarantie zu fordern. Der Betrag einer solchen
      Sicherheitsleistung sowie die Zahlungsfristen können schriftlich im Vertrag festgelegt werden.
      Es gelten die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Folgen eines Zahlungsverzugs.

      3.6 In einzelnen begründeten Fällen, z.B. Zahlungsverzug seitens des Kunden oder Ausweitung des
      Umfangs des Vertrags, kann das Hotel, auch nach der Vereinbarung des Vertrags, eine
      Vorauszahlung oder einen Sicherheitseinbehalt hinsichtlich Absatz 3.5 oben fordern, oder die
      vertraglich vereinbarte Vorauszahlung, den Sicherheitseinbehalt oder die Kreditkartengarantie
      bis hin zum vollständigen, fälligen Zahlungsbetrag erhöhen.

      3.7 Falls das Hotel dem Kunden die von diesem gebuchten Zimmer und Dienstleisungen nicht
      bereitstellen kann, muss das Hotel alternative Zimmer und Dienstleistungen eines
      gleichwertigen Standards organisieren.

      3.8 Abrechnungen erfolgen in EURO. Bei jeglicher Zahlung mit Fremdwährung sind die
      Kursdifferenzen und Bankgebühren von der zahlungspflichtigen Partei zu tragen.

      3.9 Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Verlangen nachgesandt und können für den
      Empfänger weitere Kosten verursachen. Das Hotel bewahrt die zurückgelassenen Gegenstände
      für sechs Monate auf. Nach sechs Monaten werden diese Gegenstände zum örtlichen Fundbüro
      gebracht. Das Hotel haftet dem Kunden gegenüber nicht für die Lagerung, den Versand oder
      die Entsorgung dieser Gegenstände.


      4. KUNDE – RÜCKTRITT, STORNIERUNG UND NICHTANREISE („NO-SHOW”)

      4.1 Der Rücktritt von einem mit dem Hotel vereinbarten Vertrag seitens des Kunden ist nur dann
      möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist, wenn ein
      gesetzliches Rücktrittsrecht anwendbar ist oder wenn das Hotel dem Rücktritt vom Vertrag
      ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung zu einem Rücktrittsrecht und jede Zustimmung zur
      Stornierung des Vertrags sollten jeweils schriftlich vorgelegt werden.

      4.2 Insoweit das Hotel und der Kunde ein Datum für einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
      vereinbart haben, kann der Kunde bis zu diesem Datum vom Vertrag zurücktreten, ohne dass
      Zahlungsansprüche seitens des Hotels anfallen. Das Rücktrittsrecht des Kunden verfällt, wenn
      er von seinem Recht auf Rücktritt vom Vertrag mit dem Hotel nicht bis zum vereinbarten
      Datum Gebrauch macht. Von Dritten ausgeführte oder auszuführende Dienstleistungen oder
      besondere Serviceleistungen (z.B. Blumen bei der Ankunft), deren Kosten dem Hotel bereits
      entstanden sind, müssen vom Kunden bezahlt werden.

      4.3 Wenn der Kunde seine Reservierung stornieren möchte, gelten für folgende
      Aufenthaltszeiträume folgende Regelungen:

      4.3.1 Bei weniger oder bis zu einschließlich siebenundzwanzig (27) Übernachtungen, muss der Kunde
      das Hotel bis spätestens 14 Uhr Ortszeit des Hotels am Tag vor dem jeweiligen Ankunftsdatum
      informieren. Falls der Kunde des Hotel bis zu diesem Zeitpunkt nicht informiert hat, muss der
      Kunde eine Stornogebühr von 80% des gesamten vertraglich vereinbarten Preises für den
      gesamten Reservierungszeitraum bezahlen, zuzüglich aller anderen nicht erstattungsfähigen
      Extras; und

      4.3.2 Bei achtundzwanzig (28) Übernachtungen oder mehr, muss der Kunden das Hotel bis
      spätestens 14 Uhr Ortszeit des Hotels sieben (7) Tage vor dem jeweiligen Ankunftsdatum
      informieren. Falls der Kunde des Hotel bis zu diesem Zeitpunkt nicht informiert hat, muss der
      Kunde eine Stornogebühr von 80% des gesamten vertraglich vereinbarten Preises für den
      gesamten Reservierungszeitraum bezahlen, zuzüglich aller anderen nicht erstattungsfähigen
      Extras.
      Das Hotel behält sich jedoch das Recht vor, seine Stornierungsbedingungen nach
      Benachrichtung des Kunden mittels der Buchungsbestätigung zu ändern.

      4.4 Falls kein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder dieses erloschen ist, kein
      gesetzliches Recht auf Rücktritt oder Stornierung angegeben ist und das Hotel nicht in die
      Vertragsauflösung einwilligt, müssen die vereinbarten Hoteldienstleistungen bezahlt werden,
      unabhänig davon, ob der Kunde die vertraglichen Leistungen in Anspruch nimmt.

      4.5 Insoweit das Hotel seine tatsächlichen Verluste berechnet, muss die maximale
      Entschädigungssumme dem vertraglich vereinbarten Preis der vom Hotel zu erbringenden
      Dienstleistungen abzüglich des Werts der vom Hotel eingesparten Ausgaben zusammen mit
      dem Betrag entsprechen, den das Hotel durch die alternative Nutzung der Dienstleistungen
      des Hotels erlangt. Die Entschädigungsregelungen gelten entsprechend, wenn der Kunde das
      vom ihm reservierte Zimmer oder die gebuchten Dienstleistungen nicht in Anspruch nimmt,
      ohne das Hotel rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen („No-show”).


      5. HOTEL – RÜCKTRITT

      5.1 Insoweit vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums kostenfrei
      vom Vertrag zurücktreten kann, hat das Hotel seinerseits das Recht, während dieses Zeitraums
      vom Vertrag zurückzutreten.

      5.2 Das Hotel ist aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt einen außerordentlichen
      Rücktritt vom Vertrag zu bewirken, inbesondere bei folgenden Gründen (ohne Beschränkung):

      5.2.1 Höhere Gewalt oder andere Umstände die außerhalb der Kontrolle des Hotels liegen machen die Erfüllung des Vertrags unmöglich;

      5.2.2 Zimmer oder Flächen werden mit schuldhaft irreführenden oder falschen
      Informationen oder unter Verschleierung wesentlicher Tatsachen reserviert; die
      Identität oder Liquidität des Kunden oder der Zweck seines Aufenthalts können
      wesentliche Tatsachen darstellen;

      5.2.3 Das Hotel hat berechtigten Grund zu der Annahme, dass die Nutzung der
      Dienstleistungen des Hotels seitens des Kunden den reibungslosen Betrieb des Hotels,
      dessen Sicherheit oder öffentlichen Ruf gefährden könnte, ohne dass dies dem
      Einflussbereich oder der Organisation des Hotels zuzuschreiben ist;

      5.2.4 Der Zweck oder der Grund des Aufenthalts sind illegal;

      5.2.5 Das Hotel ist geschlossen;

      5.2.6 Die ordnungsgemäße Unterbringung und/oder die richtigen Einrichtungen für ein Event
      sind nicht garantiert, da das Hotel renoviert wird; und

      5.2.7 es besteht ein Verstoß gegen Absatz 1.2.

      5.3 Wenn eine Vorauszahlung oder ein Sicherheitseinbehalt oder eine Kreditkartengarantie nicht
      innerhalb des in Absatz 3 dargelegten Zeitraums erfolgt, kann das Hotel vom Vertrag
      zurücktreten und Schadenersatz fordern.

      5.4 Der gerechtfertigte Rücktritt seitens des Hotels (Beispiele dessen in diesem Absatz 5 enthalten
      sind) begründet keine Schadenersatzansprüche des Kunden.


      6. ZIMMERVERFÜGBARKEIT, BEREITSTELLUNG UND VERLASSEN

      6.1 Falls nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart, hat der Kunde kein Recht die
      Bereitstellung bestimmter Zimmer zu verlangen.

      6.2 Die Zimmer stehen ab 14 Uhr Ortszeit des Hotels am Tag des angegebenen Ankunftsdatums
      zur Verfügung. Eine frühere Ankunftszeit ist je nach Verfügbarkeit auf Anfrage und gegen eine
      zusätzliche Gebühr, wie dem Kunden vom Hotel mitgeteilt, eventuell möglich.

      6.3 Die Zimmer müssen am Abreisetag bis 11 Uhr Ortszeit des Hotels geräumt werden. Nach
      dieser Zeit, mit der Begründung des verspäteten Verlassens des Zimmers zur Nutzung die über
      die vertraglich vereinbarte Zeit hinausgeht, kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des
      Zimmers bis 15 Uhr 50% des vollständigen Übernachtungspreises (Listenpreis) verlangen, für
      die zusätzliche Nutzung des Zimmers zwischen 15.01 Uhr und 17.59 Uhr 75% des vollständigen
      Übernachtungspreises (Listenspreis) und für die zusätzliche Nutzung des Zimmers nach 18 Uhr
      100% des vollständigen Übernachtungspreises (Listenpreis). Es begründen sich hieraus keine
      vertraglichen Ansprüche seitens des Kunden. Es steht dem Kunden frei zu beweisen, dass das
      Hotel keinen oder einen wesentlich geringeren Anspruch auf Berechnung für die Nutzung des
      Zimmers hat. Mögliche weitere Schadenersatzansprüche seitens des Hotels sind vorbehalten.


      7. HAFTUNG DES HOTELS

      7.1 Das Hotel muss seine vertraglichen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
      ausüben. Alle Ansprüche seitens des Kunden auf Schadenersatz sind, soweit gesetzlich zulässig,
      ausgeschlossen, abgesehen von der Haftung, die sich aus der Fahrlässigkeit des Hotels ergibt.
      Wenn das Hotel aus Gründen die in dessen Einflussbereich liegen gegen diese allgemeinen
      Geschäftsbedingungen verstößt, ist es lediglich für Schäden haftbar, bei denen es sich um
      direkte Schäden handelt und die eine vernünftigerweise vorhersehbare Folge eines solchen
      Verstoßes sind.

      7.2 Wenn bei den vom Hotel bereitgestellten Dienstleistungen Fehler oder Mängel auftreten, wird
      das Hotel angemessene Anstrengungen unternehmen diese zu beheben, wenn es vom Kunden
      darauf aufmerksam gemacht wurde oder dieser seine Einwände unverzüglich geäußert hat. Der
      Kunde muss sich nach besten Kräften bemühen jegliche Fehler zu beheben oder alle möglichen
      Verluste oder Schäden zu minimieren, und er muss das Hotel umgehend auf jegliche Fehler
      oder Schäden aufmerksam machen.

      7.3 Das Hotel ist dem Kunden gegenüber für gemäß des BGB in das Hotel mitgebrachtes Eigentum
      haftbar. Das Hotel empfiehlt dem Kunden ausdrücklich die Benutzung des Hotel- oder
      Zimmersafes. Wenn der Kunde Geld, Wertpapiere, Aktien, Anleihen oder Wertsachen mit
      einem Wert von mehr als 800 EUR oder andere Dinge mit einem Wert von mehr als 3500 EUR
      mitbringen möchte, ist ein separater Verwahrungsvertrag erforderlich.

      7.4 Wenn dem Kunden ein Parkplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz zur
      Verfügung gestellt wird, begründet dies keinen Verwahrungsvertrag, selbst wenn eine Gebühr
      dafür bezahlt wird.

      7.5 Ansprüche seitens des Kunden gegenüber dem Hotel erlöschen ein Jahr nach Kenntnis der
      Tatsachen auf denen dieser Anspruch basiert. Schadenersatzansprüche erlöschen nach
      5 Jahren, unabhänig davon ob Kenntnis davon erlangt wurde oder nicht. Diese Verkürzung der
      gesetzlichen Verjährungsfristen gilt nicht in Fällen schuldhafter Verletzung des Lebens, des
      Körpers oder im Falle einer Haftung im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.


      8. HAFTUNG DES KUNDEN

      Wenn der Kunde dem Hotel, anderen Gästen oder deren Eigentum Schäden oder Verluste
      jeglicher Art verursacht, dann ist der Kunde für diese Schäden oder Verluste verantwortlich
      und ist dazu verpflichtet, dem Hotel auf Verlangen die Summe zu bezahlten, die erforderlich
      ist, um diese Schäder oder Verluste wiedergutzumahen oder zu beheben.


      9. GRUPPENRESERVIERUNGEN

      Eine Reservierung von zehn Zimmern oder mehr wird als Gruppenbuchung betrachtet, jedoch
      kann das Hotel dies von Zeit zu Zeit variieren. Für Gruppenbuchungen gelten zusätzliche
      Geschäftsbedingungen und das Hotel verlangt möglicherweise, dass der Kunde eine Anzahlung
      leistet, um die Zimmer zu sichern und/oder verlangt die Vorabzahlung des gesamten Betrags
      des Aufenthalts.


      10. SONSTIGES

      10.1 Jegliche mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden, die Auswirkungen auf diese
      allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, sind ungültig, es sei denn sie liegen schriftlich vor,
      außer wenn eine andere Absicht eindeutig von den Parteien zum Ausdruck gebracht wurde.
      Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen sowie für den Widerruf dieser allgemeinen
      Geschäftsbedingungen oder das Schriftformerfordernis.

      10.2 Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der eingetragene Firmensitz des Hotels. Der Ort an dem
      das Hotel seinen eingetragenen Firmensitz hat, ist der ausschließliche Gerichtsstand für
      kommerzielle Aspekte. Vorausgesetzt, dass eine Vertragspartei die Voraussetzung von § 38
      Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) erfüllt hat und keinen allgemeinen Gerichtsstand im
      Land hat, gilt der Gerichtsstand des eingetragenen Firmensitzes des Hotels.

      10.3 Das Hotel verwahrt die personenbezogenen Daten der Kunden sorgfältig und sicher. Die
      vollständigen Einzelheiten bezüglich dessen, wie das Hotel die personenbezogenen Daten nutzt,
      sind in der Datenschutzrichtlinie des Hotels dargelegt. Eine Kopie davon finden Sie unter
      https://www.frasersproperty.com/privacy-policy.

      10.4 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und ist gemäß diesem auszulegen.

      10.5 Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf gilt nicht.

      10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig
      sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die
      Rechtsvorschriften sind ebenfalls andwendbar.


      Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in Englisch und Deutsch ausgefertigt, jedoch ist nur die
      deutsche Version rechtsverbindlich.


      3. August 2019

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