1. UMFANG
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Vermietung von
Hotelzimmern zum Zwecke der Unterbringung sowie für alle anderen kundenbezogenen
Aktivitäten und Dienstleistungen, die vom jeweiligen Hotel der Frasers Hospitality Gruppe in
Deutschland („Hotel”) bereitgestellt werden, auf das im entsprechenden Vertrag mit Kunden
Bezug genommen wird, es sei denn das Hotel hat den Kunden anderweitig informiert. Die
Hotels und ihre Betreiber sind im Einzelnen:
1.1.1 Capri by Fraser Berlin, betrieben von der Frasers Hospitality Berlin GmbH, Scharrenstrasse
22, 10 178 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister unter HRB 180 540
1.1.2 Capri von Fraser Frankfurt, betrieben von der Frasers Hospitality Frankfurt GmbH, EuropaAllee 42, 60 327 Frankfurt, Deutschland, eingetragen im Handelsregister unter HRB 100 989
1.1.3 Capri von Fraser Leipzig, betrieben von der Frasers Hospitality Leipzig GmbH, Brühl 76, 04
109 Leipzig, Deutschland, eingetragen im Handelsregister unter HRB 33 616
1.1.4 Fraser Suites Hamburg, betrieben von der Frasers Hospitality Hamburg GmbH, Rödingsmarkt
2, 20 459 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister unter HRB 151 245.
1.2 Unteraufträge und Untervermietungen von Zimmern (oder Flächen oder kleinen
Räumen/Schränken), zusammen mit deren Nutzung zu anderen als zu Zwecken der
Unterbringung, erfordern die vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels, wobei Artikel 540
Paragraph 1 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB”) außer Acht gelassen wird,
insoweit der Kunde kein Verbraucher ist.
1.3 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn dies vorab
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1.4 Zum Zwecke dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ein Kunde als ein Verbraucher
oder als ein Unternehmer zu Zwecken der Artikel 13 und 14 des BGB verstanden.
2. VERTRAG, PARTEIEN UND BESCHRÄNKUNGEN
2.1 Das Hotel und der Kunde sind die Vertragsparteien. Der Vertrag kommt mit der Annahme
des Angebots des Kunden seitens des Hotels zustande. Das Hotel kann die
Zimmerreservierung in seinem Ermessen schriftlich bestätigen.
2.2 Wenn Dritte die Reservierung für den Kunden vornehmen (z.B. ein OnlineBuchungsvermittler), haften diese gegenüber dem Hotel als die buchende Partei zusammen mit
dem Kunden als Gesamtschuldner, insoweit dies gesetzlich zulässig ist.
2.3 Ansprüche, die vom Kunden und/oder von der Drittpartei gegen das Hotel erhoben werden,
erlöschen ein (1) Jahr nach deren Erhebung, gemäß der Verjährungsfrist, wie in Artikel 199
Paragraph 1 des BGB fesgelegt, unabhängig davon ob Kenntnis über diese erlangt wurde oder
nicht. Im Falle von durch Fahrlässigkeit verursachter materieller oder finanzieller Schäden
gelten diese Verjährungsbeschränkungen nicht in Fällen, in denen gegen eine wesentliche
Vertragspflicht verstoßen wurde.
3. DIENSTLEISTUNGEN, PREISE, BEZAHLUNG UND AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist dazu verpflichtet, die vom Kunden reservierten Zimmer zur Verfügung zu stellen
und die vereinbarten Dienstleistungen bereitzustellen, es sei denn dies wurde im Rahmen
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen anderweitig dargelegt.
3.2 Der Kunde ist dazu verpflichtet, die vereinbarten oder die geltenden Preise des Hotels für die
Nutzung des Hotelzimmers sowie für alle anderen Dienstleistungen die er in Anspruch
genommen hat zu bezahlen. Dies gilt auch für Dienstleistungen, die der Kunde direkt oder über
das Hotel bestellt hat und die von Dritten bereitgestellt werden und für die das Hotel bezahlt.
Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive Steuern und lokaler Abgaben, die zum
Zeitpunkt der Vertragsvereinbarung gelten. Nicht darin enthalten sind lokale Abgaben wie
Kurtaxe/Touristenabgabe, die der Kunde gemäß der jeweiligen lokalen Gesetzgebung
persönlich bezahlen muss. Für den Fall, dass die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer sich
nach Vertragsabschluss erhöht oder lokale Steuern oder Abgaben, die Gegenstand des
Vertrags sind, eingeführt, geändert oder abgeschafft werden, kann der vertraglich vereinbarte
Preis ebenso proportional erhöht werden. Im Falle von Verträgen mit Verbrauchern gilt dies
nur, wenn der Zeitraum zwischen der Vereinbarung des Vertrags und dessen Erfüllung vier (4)
Monate überschreitet.
3.3 Das Hotel kann den Zimmerpreis oder die Kosten anderer Hoteldienstleistungen erhöhen,
wenn es festlegt ob und in welchem Maße es den Wünschen eines Kunden in Bezug auf eine
Verringerung der Anzahl der Zimmer oder der Hoteldienstleistungen und/oder des vom
Kunden gebuchten Zeitraums zustimmt. Beispielsweise (und nur zu Veranschaulichung), wenn
ein Kunde ein Zimmer für dreißig (30) Nächte zu einem Preis für lange Aufenthalte von
200 EUR pro Nacht bucht und anschließend seinen Reservierungszeitraum auf fünfzehn (15)
Nächte verringern möchte, dann kann das Hotel in seinem freien Ermessen als Bedingung zur
Zustimmung zu dieser Bitte des Kunden den Preis von 200 EUR pro Nacht, jenem für lange
Aufenthalte, für den gesamten Reservierungszeitraum von fünfzehn (15) Nächten, auf den Preis
für kurze Aufenthalte, 300 EUR pro Nacht, erhöhen.
3.4 Der Kunde muss die Rechnung des Hotels umgehend nach deren Erhalt und ohne Abzüge oder
Aufrechnung bezahlen, es sei denn es wurden von den Parteien ausdrücklich und schriftlich
andere Zahlungsbedingungen vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der
Folgen eines Zahlungsverzugs. Das Hotel behält sich das Recht vor höhere Schäden
nachzuweisen. Wenn es zu einem Zahlungsverzug kommt, kann das Hotel Zinsen einfordern.
Des Weiteren kann das Hotel dem Kunden für jede Zahlungserinnerung die es an den Kunden
sendet 5 EUR berechnen.
3.5 Bei Vereinbarung des Vertrags, oder nachfolgend im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen
für Pauschalreisen, ist das Hotel berechtigt eine angemessene Vorauszahlung, einen
Sicherheitseinbehalt oder eine Kreditkartengarantie zu fordern. Der Betrag einer solchen
Sicherheitsleistung sowie die Zahlungsfristen können schriftlich im Vertrag festgelegt werden.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Folgen eines Zahlungsverzugs.
3.6 In einzelnen begründeten Fällen, z.B. Zahlungsverzug seitens des Kunden oder Ausweitung des
Umfangs des Vertrags, kann das Hotel, auch nach der Vereinbarung des Vertrags, eine
Vorauszahlung oder einen Sicherheitseinbehalt hinsichtlich Absatz 3.5 oben fordern, oder die
vertraglich vereinbarte Vorauszahlung, den Sicherheitseinbehalt oder die Kreditkartengarantie
bis hin zum vollständigen, fälligen Zahlungsbetrag erhöhen.
3.7 Falls das Hotel dem Kunden die von diesem gebuchten Zimmer und Dienstleisungen nicht
bereitstellen kann, muss das Hotel alternative Zimmer und Dienstleistungen eines
gleichwertigen Standards organisieren.
3.8 Abrechnungen erfolgen in EURO. Bei jeglicher Zahlung mit Fremdwährung sind die
Kursdifferenzen und Bankgebühren von der zahlungspflichtigen Partei zu tragen.
3.9 Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Verlangen nachgesandt und können für den
Empfänger weitere Kosten verursachen. Das Hotel bewahrt die zurückgelassenen Gegenstände
für sechs Monate auf. Nach sechs Monaten werden diese Gegenstände zum örtlichen Fundbüro
gebracht. Das Hotel haftet dem Kunden gegenüber nicht für die Lagerung, den Versand oder
die Entsorgung dieser Gegenstände.
4. KUNDE – RÜCKTRITT, STORNIERUNG UND NICHTANREISE („NO-SHOW”)
4.1 Der Rücktritt von einem mit dem Hotel vereinbarten Vertrag seitens des Kunden ist nur dann
möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist, wenn ein
gesetzliches Rücktrittsrecht anwendbar ist oder wenn das Hotel dem Rücktritt vom Vertrag
ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung zu einem Rücktrittsrecht und jede Zustimmung zur
Stornierung des Vertrags sollten jeweils schriftlich vorgelegt werden.
4.2 Insoweit das Hotel und der Kunde ein Datum für einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
vereinbart haben, kann der Kunde bis zu diesem Datum vom Vertrag zurücktreten, ohne dass
Zahlungsansprüche seitens des Hotels anfallen. Das Rücktrittsrecht des Kunden verfällt, wenn
er von seinem Recht auf Rücktritt vom Vertrag mit dem Hotel nicht bis zum vereinbarten
Datum Gebrauch macht. Von Dritten ausgeführte oder auszuführende Dienstleistungen oder
besondere Serviceleistungen (z.B. Blumen bei der Ankunft), deren Kosten dem Hotel bereits
entstanden sind, müssen vom Kunden bezahlt werden.
4.3 Wenn der Kunde seine Reservierung stornieren möchte, gelten für folgende
Aufenthaltszeiträume folgende Regelungen:
4.3.1 Bei weniger oder bis zu einschließlich siebenundzwanzig (27) Übernachtungen, muss der Kunde
das Hotel bis spätestens 14 Uhr Ortszeit des Hotels am Tag vor dem jeweiligen Ankunftsdatum
informieren. Falls der Kunde des Hotel bis zu diesem Zeitpunkt nicht informiert hat, muss der
Kunde eine Stornogebühr von 80% des gesamten vertraglich vereinbarten Preises für den
gesamten Reservierungszeitraum bezahlen, zuzüglich aller anderen nicht erstattungsfähigen
Extras; und
4.3.2 Bei achtundzwanzig (28) Übernachtungen oder mehr, muss der Kunden das Hotel bis
spätestens 14 Uhr Ortszeit des Hotels sieben (7) Tage vor dem jeweiligen Ankunftsdatum
informieren. Falls der Kunde des Hotel bis zu diesem Zeitpunkt nicht informiert hat, muss der
Kunde eine Stornogebühr von 80% des gesamten vertraglich vereinbarten Preises für den
gesamten Reservierungszeitraum bezahlen, zuzüglich aller anderen nicht erstattungsfähigen
Extras.
Das Hotel behält sich jedoch das Recht vor, seine Stornierungsbedingungen nach
Benachrichtung des Kunden mittels der Buchungsbestätigung zu ändern.
4.4 Falls kein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder dieses erloschen ist, kein
gesetzliches Recht auf Rücktritt oder Stornierung angegeben ist und das Hotel nicht in die
Vertragsauflösung einwilligt, müssen die vereinbarten Hoteldienstleistungen bezahlt werden,
unabhänig davon, ob der Kunde die vertraglichen Leistungen in Anspruch nimmt.
4.5 Insoweit das Hotel seine tatsächlichen Verluste berechnet, muss die maximale
Entschädigungssumme dem vertraglich vereinbarten Preis der vom Hotel zu erbringenden
Dienstleistungen abzüglich des Werts der vom Hotel eingesparten Ausgaben zusammen mit
dem Betrag entsprechen, den das Hotel durch die alternative Nutzung der Dienstleistungen
des Hotels erlangt. Die Entschädigungsregelungen gelten entsprechend, wenn der Kunde das
vom ihm reservierte Zimmer oder die gebuchten Dienstleistungen nicht in Anspruch nimmt,
ohne das Hotel rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen („No-show”).
5. HOTEL – RÜCKTRITT
5.1 Insoweit vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraums kostenfrei
vom Vertrag zurücktreten kann, hat das Hotel seinerseits das Recht, während dieses Zeitraums
vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Das Hotel ist aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt einen außerordentlichen
Rücktritt vom Vertrag zu bewirken, inbesondere bei folgenden Gründen (ohne Beschränkung):
5.2.1 Höhere Gewalt oder andere Umstände die außerhalb der Kontrolle des Hotels liegen machen die Erfüllung des Vertrags unmöglich;
5.2.2 Zimmer oder Flächen werden mit schuldhaft irreführenden oder falschen
Informationen oder unter Verschleierung wesentlicher Tatsachen reserviert; die
Identität oder Liquidität des Kunden oder der Zweck seines Aufenthalts können
wesentliche Tatsachen darstellen;
5.2.3 Das Hotel hat berechtigten Grund zu der Annahme, dass die Nutzung der
Dienstleistungen des Hotels seitens des Kunden den reibungslosen Betrieb des Hotels,
dessen Sicherheit oder öffentlichen Ruf gefährden könnte, ohne dass dies dem
Einflussbereich oder der Organisation des Hotels zuzuschreiben ist;
5.2.4 Der Zweck oder der Grund des Aufenthalts sind illegal;
5.2.5 Das Hotel ist geschlossen;
5.2.6 Die ordnungsgemäße Unterbringung und/oder die richtigen Einrichtungen für ein Event
sind nicht garantiert, da das Hotel renoviert wird; und
5.2.7 es besteht ein Verstoß gegen Absatz 1.2.
5.3 Wenn eine Vorauszahlung oder ein Sicherheitseinbehalt oder eine Kreditkartengarantie nicht
innerhalb des in Absatz 3 dargelegten Zeitraums erfolgt, kann das Hotel vom Vertrag
zurücktreten und Schadenersatz fordern.
5.4 Der gerechtfertigte Rücktritt seitens des Hotels (Beispiele dessen in diesem Absatz 5 enthalten
sind) begründet keine Schadenersatzansprüche des Kunden.
6. ZIMMERVERFÜGBARKEIT, BEREITSTELLUNG UND VERLASSEN
6.1 Falls nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart, hat der Kunde kein Recht die
Bereitstellung bestimmter Zimmer zu verlangen.
6.2 Die Zimmer stehen ab 14 Uhr Ortszeit des Hotels am Tag des angegebenen Ankunftsdatums
zur Verfügung. Eine frühere Ankunftszeit ist je nach Verfügbarkeit auf Anfrage und gegen eine
zusätzliche Gebühr, wie dem Kunden vom Hotel mitgeteilt, eventuell möglich.
6.3 Die Zimmer müssen am Abreisetag bis 11 Uhr Ortszeit des Hotels geräumt werden. Nach
dieser Zeit, mit der Begründung des verspäteten Verlassens des Zimmers zur Nutzung die über
die vertraglich vereinbarte Zeit hinausgeht, kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des
Zimmers bis 15 Uhr 50% des vollständigen Übernachtungspreises (Listenpreis) verlangen, für
die zusätzliche Nutzung des Zimmers zwischen 15.01 Uhr und 17.59 Uhr 75% des vollständigen
Übernachtungspreises (Listenspreis) und für die zusätzliche Nutzung des Zimmers nach 18 Uhr
100% des vollständigen Übernachtungspreises (Listenpreis). Es begründen sich hieraus keine
vertraglichen Ansprüche seitens des Kunden. Es steht dem Kunden frei zu beweisen, dass das
Hotel keinen oder einen wesentlich geringeren Anspruch auf Berechnung für die Nutzung des
Zimmers hat. Mögliche weitere Schadenersatzansprüche seitens des Hotels sind vorbehalten.
7. HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel muss seine vertraglichen Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
ausüben. Alle Ansprüche seitens des Kunden auf Schadenersatz sind, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen, abgesehen von der Haftung, die sich aus der Fahrlässigkeit des Hotels ergibt.
Wenn das Hotel aus Gründen die in dessen Einflussbereich liegen gegen diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen verstößt, ist es lediglich für Schäden haftbar, bei denen es sich um
direkte Schäden handelt und die eine vernünftigerweise vorhersehbare Folge eines solchen
Verstoßes sind.
7.2 Wenn bei den vom Hotel bereitgestellten Dienstleistungen Fehler oder Mängel auftreten, wird
das Hotel angemessene Anstrengungen unternehmen diese zu beheben, wenn es vom Kunden
darauf aufmerksam gemacht wurde oder dieser seine Einwände unverzüglich geäußert hat. Der
Kunde muss sich nach besten Kräften bemühen jegliche Fehler zu beheben oder alle möglichen
Verluste oder Schäden zu minimieren, und er muss das Hotel umgehend auf jegliche Fehler
oder Schäden aufmerksam machen.
7.3 Das Hotel ist dem Kunden gegenüber für gemäß des BGB in das Hotel mitgebrachtes Eigentum
haftbar. Das Hotel empfiehlt dem Kunden ausdrücklich die Benutzung des Hotel- oder
Zimmersafes. Wenn der Kunde Geld, Wertpapiere, Aktien, Anleihen oder Wertsachen mit
einem Wert von mehr als 800 EUR oder andere Dinge mit einem Wert von mehr als 3500 EUR
mitbringen möchte, ist ein separater Verwahrungsvertrag erforderlich.
7.4 Wenn dem Kunden ein Parkplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz zur
Verfügung gestellt wird, begründet dies keinen Verwahrungsvertrag, selbst wenn eine Gebühr
dafür bezahlt wird.
7.5 Ansprüche seitens des Kunden gegenüber dem Hotel erlöschen ein Jahr nach Kenntnis der
Tatsachen auf denen dieser Anspruch basiert. Schadenersatzansprüche erlöschen nach
5 Jahren, unabhänig davon ob Kenntnis davon erlangt wurde oder nicht. Diese Verkürzung der
gesetzlichen Verjährungsfristen gilt nicht in Fällen schuldhafter Verletzung des Lebens, des
Körpers oder im Falle einer Haftung im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.
8. HAFTUNG DES KUNDEN
Wenn der Kunde dem Hotel, anderen Gästen oder deren Eigentum Schäden oder Verluste
jeglicher Art verursacht, dann ist der Kunde für diese Schäden oder Verluste verantwortlich
und ist dazu verpflichtet, dem Hotel auf Verlangen die Summe zu bezahlten, die erforderlich
ist, um diese Schäder oder Verluste wiedergutzumahen oder zu beheben.
9. GRUPPENRESERVIERUNGEN
Eine Reservierung von zehn Zimmern oder mehr wird als Gruppenbuchung betrachtet, jedoch
kann das Hotel dies von Zeit zu Zeit variieren. Für Gruppenbuchungen gelten zusätzliche
Geschäftsbedingungen und das Hotel verlangt möglicherweise, dass der Kunde eine Anzahlung
leistet, um die Zimmer zu sichern und/oder verlangt die Vorabzahlung des gesamten Betrags
des Aufenthalts.
10. SONSTIGES
10.1 Jegliche mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden, die Auswirkungen auf diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, sind ungültig, es sei denn sie liegen schriftlich vor,
außer wenn eine andere Absicht eindeutig von den Parteien zum Ausdruck gebracht wurde.
Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen sowie für den Widerruf dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder das Schriftformerfordernis.
10.2 Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der eingetragene Firmensitz des Hotels. Der Ort an dem
das Hotel seinen eingetragenen Firmensitz hat, ist der ausschließliche Gerichtsstand für
kommerzielle Aspekte. Vorausgesetzt, dass eine Vertragspartei die Voraussetzung von § 38
Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) erfüllt hat und keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Land hat, gilt der Gerichtsstand des eingetragenen Firmensitzes des Hotels.
10.3 Das Hotel verwahrt die personenbezogenen Daten der Kunden sorgfältig und sicher. Die
vollständigen Einzelheiten bezüglich dessen, wie das Hotel die personenbezogenen Daten nutzt,
sind in der Datenschutzrichtlinie des Hotels dargelegt. Eine Kopie davon finden Sie unter
https://www.frasersproperty.com/privacy-policy.
10.4 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und ist gemäß diesem auszulegen.
10.5 Das UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf gilt nicht.
10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig
sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die
Rechtsvorschriften sind ebenfalls andwendbar.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in Englisch und Deutsch ausgefertigt, jedoch ist nur die
deutsche Version rechtsverbindlich.
3. August 2019
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